Expertenwissen: Beckenbau in Stahlbeton
Wie das Becken dicht bleibt und Haarrisse an der Beckenwand verhindert werden.
Da bei Stahlbeton-Schwimmbecken und Whirlpools, unabhängig von der Größe, die bauphysikalischen Kriterien gleich sind, gelten diese sowohl für den öffentlichen wie auch für den privaten Bäderbau.
Bei öffentlichen Bädern werden allerdings aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinien) des Bundesseuchengesetzes von 1979, der DIN 19643 „Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser“ und der DIN 19644 E für Warmsprudelbecken (Whirlpools) erhöhte Anforderungen im Gegensatz zu privaten Anlagen an die Beckengestaltung, Wasseraufbereitung und Sicherheitsbestimmungen gestellt.
Eine wichtige Forderung an solche Schwimmbäder und Whirl-Pools ist neben der dynamischen und thermischen Belastbarkeit ihre Dichtigkeit.
Der Übergang von der senkrechten Beckenwand in den Beckenumgang ist die am stärksten beanspruchte Zone und erfordert daher eine sehr sorgfältige Planung und Ausführung.
Dieser Bereich – der Beckenkopf – umfaßt die Überlaufrinne mit Einbauteilen, die Rinnenabdeckung und den Anschluß an den Beckenumgang.
Die Beckenkopfgestaltung ist für die Gesamtfunktion einschließlich Beckenhydraulik von entscheidender Bedeutung. Die Beckenkopfkonstruktion dagegen hat einen wesentlichen Einfluß auf die Dichtigkeit.
Abdichtungsprobleme ergeben sich bei Überlaufrinnen in Beckenumgangshöhe dadurch, daß die Wasserfläche im Becken höher als die Oberfläche des Beckenumgangs ist.
Bei plattierten oder gefliesten, wasserundurchlässigen Stahlbetonbecken bewirkt der hydrostatische Druck des Beckenwassers, daß Feuchtigkeit im gesamten Becken durch den Fugenmörtel des keramischen Belages bis zum Beton zur Überlaufrinne eindringt.
Durch die Kapillarwirkung gelangt Beckenwasser auch hinter die Rinne. Nach DIN 4122 und DIN 18195, Teil 5, handelt es sich hierbei um nicht drückendes Wasser.
Bei einer unzureichenden Beckenkopfabdichtung dringt jedoch diese kapillare Feuchtigkeit – Beckenwasser – in die Unterkonstruktion des Beckenumganges, beispielsweise die Dämmung oder zwischen den Betonbereich vom Beckenkopf zum Beckenumgang und tritt an der darunter befindlichen Geschoßdecke aus.
Eine funktionsichere und kostengünstige Beckenkopfabdichtung ist die Anordnung einer wasserundurchlässigen Betonaufkantung gemäß DIN 1045 unmittelbar hinter den Überlaufrinnen bis in Höhe des Mörtelbettes des Keramikbelages.
Die Betonaufkantung erhält zusätzlich im oberen Bereich des Mörtelbettes zwischen dem Beton und dem Keramikbelag eine rund 2,5 cm hohe, kapillarbrechende Fugenfüllung.
Hinter dem Beckenkopf befindet sich in der Regel eine Dehnungs- oder Bewegungsfuge mit einem entsprechenden Fugenband. Der verwendete elastoplastische Fugendichtstoff sollte einen ganzflächigen Haftverbund haben und die maximal auftretenden thermischen Längenänderungen des Betons ohne Schaden aufnehmen.
Außerdem sollte der Dichtstoff gegenüber aggressiven chemischen Einflüssen, wie das Beckenwasser, sauer oder alkalisch wirkenden Reinigungsmittel widerstandsfähig sein.
Da waagerecht verlegte Fugenbänder eine Betonummantelung von mindestens 12 cm benötigen, ergibt sich für die Betonaufkantung hinter der Überlaufrinne und dem Anschlußbereich des Beckenumgangs ein bewehrter Betonquerschnitt von 24 cm.
Bei der Verwendung von parallelen Fugenverschlußbändern wird die Bewehrungsführung nicht tangiert, und es reduzieren sich außerdem die Bausubstanz und damit die Baukosten.
Schwimmbecken sollten wegen der unterschiedlichen Setzung keine direkte Verbindung mit angrenzenden Gebäudekonstruktionen haben und außerdem durch Dehnungs- oder Bewegungsfugen vom umgebenden Baukörper getrennt sein.
Bei Beckenkonstruktionen mit Flachgründung sind die örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse zu berücksichtigen und auf der kapillarbrechenden Kiesschüttung 5 bis 10 cm Unterbeton mit einer Mindestgüteklasse B 10 in der Konsistenz KS (steifer Beton) aufzubringen.
Das Becken bleibt dicht
Eine verformungsgünstige und standfeste Beckenkonstruktion mit einer Bewehrungsführung nach DIN 1045, Abschnitt 17,6 und 18 mit möglichst kleinem Stahleinlagendurchmesser in entsprechend geringem Abstand und 5 cm Betonüberdeckung verhindern bereits weitgehend eine mögliche Rißbildung oder Undichtigkeit.
Haarrisse auf der Beckeninnenseite können langfristig die Tragsicherheit beeinträchtigen, da das korrosionsfördernde, gechlorte Beckenwasser an die Stahlarmierung vordringt.
Bei einem kapillaren Durchfluß gibt das Beckenwasser im Basenaustausch Sulfatbestandteile an den Beton ab, und es entsteht durch die chemische Umwandlung innerhalb der Kapillaren Friedelsches Salz.
Infolge der Säurewirkung tritt eine Neutralisierung auf, so daß der durch starke Chlorid-Einwirkung geschädigte Beton gegenüber der Stahlbewehrung nicht mehr rostschützend ist. Beton mit einem pH-Wert von mehr als 8,5 schützt Stahl vor Korrosion.
Flintsteine sind im Beton zu vermeiden, denn das Silika-Gel hat zwar eine hohe Eigenfestigkeit, zersetzt sich jedoch bei Wassereinwirkung im alkalischen Zementstein, so daß es zu Treibwirkung kommt. Außerdem bewirken übermäßige Sulfatbelastungen eine Volumenvergrößerung im Zementstein.
Schwimmbecken und Whirl-Pools sind funktionell dichte Wasserbehälter, die entsprechend ihrer Nutzung bestimmte Forderungen erfüllen müssen.
Mit Stahlbeton-Beckenkonstruktionen lassen sich die gestellten Forderungen hinsichtlich Dichtigkeit, Belastung und Standfestigkeit auch unter ungünstigen Bedingungen optimal erfüllen.
Je nach Anforderungen werden Stahlbetonbecken sowohl einschalig wie auch zweischalig in Verbindung mit unterschiedlichen, druckwasserhaltigen Abdichtungen nach DIN 1045 hergestellt.
Auf die Fugen kommt es an
Die gewählte Konstruktion hat auf die Dichtigkeit und Dauerhaftigkeit des Beckens einen sehr wesentlichen Einfluß.
Schreibtischkonstruktionen ohne ausreichenden Bezug auf die spätere Ausführung sind daher häufig Ursache von Bauschäden, denn was bauphysikalisch möglich ist, erweist sich in der Praxis nicht immer als sinnvoll.
Stahlbetonschwimmbecken und Whirl-Pools bestehen aus wasserundurchlässigem Beton mit schlaffer Bewehrungskonstruktion nach DIN 1045, Ausgabe 7/88 oder als Spannbeton-Konstruktion DIN 4227, Teil 1 (12/79) in Ort-, Transportbeton oder Fertigbauweise.
Unter Wasserundurchlässigkeit versteht man, daß sich auf der Beckenaußenwand auch nach Langzeiteinwirkung kein Wasser in tropfbar flüssiger Form zeigt.
Für Hallenbäder gelten die Betongüteeigenschaften DIN 1045, Abschnitt 6.5.7.2., für Freibäder aufgrund des Frostwiderstandes DIN 1045, Abschnitt 6.5.7.4. und bei hoher, chemischer Beckenwasserbelastung DIN 1045, Abschnitt 6.5.7.5. und 4.3.
Schwimmbecken und Whirl-Pools sollten in der Regel – wie bereits erwähnt – keine direkte Verbindung mit der Gebäudekonstruktion haben. Außerdem ist der Beckenumgangsbereich, wie unter Beckenkopfabdichtung beschrieben, durch eine Dehnungs- oder Bewegungsfuge vom Becken zu trennen.
Im Gegensatz zu den genannten Dehnungs- oder Bewegungsfugen, deren Aufgabe es ist, konstruktive Form änderungen und Verschiebungen zu ermöglichen, bilden Arbeitsfugen eine kraftschlüssige Verbindung.
Sie entstehen zwischen zwei getrennten Betonierabschnitten, die nicht in einem ununterbrochenen Arbeitsgang hergestellt werden können, wie beispielsweise der Übergang von der Beckensohle zur Beckenwand.
Um eine wasserdurchlässige, kraftschlüssige Verbindung im Betonierabschnitt zu erreichen, verwendet man in der Regel Fugenbänder. Bedingt durch die Bewehrungsführung, den Einbau von Rohrdurchführungen sowie durch allgemeine oder konstruktionsbedingte Probleme können sich beim fachgerechten Einbau dieser Fugenbänder Schwierigkeiten ergeben.
Unproblematisch sind dagegen sogenannte Injektionsschlauchsysteme. Ein Beispiel ist das Fabrikat Fuko.
Bei diesem Verfahren wird ein Fugenkontaktschlauch zwischen den Bauabschnitten einbetoniert. Der Schlauch ist so konstruiert, daß er sowohl den Betondruck aufnimmt als auch das Eindringen von Zementschlamm in das Schlauchinnere verhindert.
Nach dem Ausschalen wird zur dauerhaften Abdichtung in der Arbeitsfuge flexibilisiertes Injektionsharz auf Polyurethanbasis in den Schlauch gepreßt.
Einschalige Stahlbeton-Schwimmbecken lassen sich unter Verwendung von hochsulfatbeständigem Zement DIN 1164 (HOZ 35 L-NW/HS/NA) und einer Betonüberdeckung der Bewehrung von 5 cm auch bei betonaggressiven Wässern, wie Meerwasser, einsetzen.
Bei einer chemischen Beckenwasseraufbereitung mit Ozon ist ebenfalls eine Mindestbetonüberdeckung der Stahlbewehrung von 5 cm notwendig.
Beckenkopfabdichtung FALSCH
Fehler:
1 | Betonaufkantung nicht bis Bodenbelag hochgeführt |
2 | Feuchtigkeitsabdichtung endet im Beckenkopfbereich |
3 | Beckenwasser dringt in den Fußbodenbereich |
4 | Beckenwasser dringt unter die Feuchtigkeitsabdichtung in den Fußbodenbereich |
5 | Fugenverschluß fehlt -Beckenwasser dringt in den Beckenumgan |
Beckenkopfabdichtung RICHTIG
Legende:
A | Stahlbeton nach DIN 1045 wasserundurchlässig |
B | Keramische Auskleidung DIN 18166 im Mörtelbett |
C | Rinnenabdeckung |
D | Überlaufrinnen Stein (Wiesbadener-Rinne) |
E | Kapillarbrechender Sperrmörtel z. B. mit Epoxidharzzusatz und Betonhaftbrücke |
F | Elastischer Fugendichtstoff |
G | Schaumstoff geschlossenzellig |
H | Dehnfugenfüllmaterial ca. 2 cm dick |
I | Fugenverschlußband |
J | Gleitfuge |
K | Fußbodenheizung mit Schutzestrich, ev. Fußbodenheizung mit Schutzestrich unter der Feuchtigkeitsabdichtung anordnen |
L | Folienabdeckung |
M | Feuchtigkeitsabdichtung DIN 18195 an Wänden ? 15 cm über OKF |
N | Wärme-/Trittschalldämmung DIN 4108/4109 DIN 18164 Schaumkunststoff bzw. DIN 18165 Faserdämmstoff |
Schwimmbeckeneinbauteile werden je nach Funktion und Beckenkonstruktion entweder miteinbetoniert oder nachträglich auf dem Beton oder der Beckenauskleidung verlegt und befestigt.
Beckeneinbauteile sind beispielsweise Unterwasserscheinwerfer, Beckenwasserein- und ausläufe, Wasserattraktionen, Halterungskonstruktionen.
Becken mit druckwasserhaltigen Abdichtungssystemen erfordern an den Durchdringungspunkten grundsätzlich Anschlüsse in Klemm- und Losflanschausführung gemäß DIN 18195 Teil 9. Die Konstruktion und der Werkstoff der Klemmflanschanschlüsse ist aus Gewährleistungsgründen grundsätzlich zweifelsfrei vor Auftragserteilung mit dem Anbieter des Abdichtungssystems abzustimmen.
Die Größe, Anzahl und Anordnung der Rohrdurchführungen wird im wesentlichen durch das hydraulische System, die Beckengröße, die Rinnenart und das Wasserumwälzvolumen bestimmt.
Als Richtwert für die Achs-Abstände der Überlaufrinnenabläufe können gelten: Rinnensystem Wiesbaden oder flache Rinne aus Formteilen, rund 2,00 – 2,50 m, tiefes Rinnensystem aus Formteilen, beispielsweise „Finnische Rinne“ mit rund 250 mm Tiefe, rund 3,00 – 3,50 m.
Die Bestimmung sollte aus Gewährleistungsgründen vom Fachplaner oder der ausführenden Firma erfolgen. Da sich ein Direktanschluß der Rohrdurchführung an den Rinnenstein, wie häufig praxisfremd gefordert, aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der üblichen Maßtoleranzen nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand herstellen läßt und auch nicht erforderlich ist, sollte die im Detail dargestellte und bewährte Ausführung gewählt werden
Bei einer horizontalen Beckendurchströmung befinden sich die Rohrdurchführungen in den Beckenlängswänden, bei einer vertikalen Durchströmung gemeinsam mit der Verrohrung im Beckenboden.
Die Verrohrung der Schwimmbadtechnik besteht in der Regel aus folgenden thermoplastischen Kunststoffen: Polyvinylchlorid (PVC), Polyäthylen (PE) und Polypropylen (PP). Wegen der chemischen und thermischen Beanspruchung des Rohrsystems ist bei PVC die Druckstufe PN 10 und bei PE und PP PN 6 zu empfehlen.
Aus Gründen der Sicherheit sind Rohrleitungen grundsätzlich zugänglich anzuordnen. Bei später auftretenden Undichtigkeiten im Rohrsystem durch Verarbeitungs- oder Fabrikationsfehler oder unkontrollierte Setzungen im Bereich des Beckens können Unterspülungen unübersehbare Folgeschäden verursachen.
Es ist daher sinnvoll, bei einer vertikalen Beckendurchströmung das Rohrsystem in die Beckensohle oder bei statischen Problemen in zusätzliche Vouten wasserundurchlässig miteinzubetonieren. Von einer Verlegung der Rohrleitungen unter der Beckensohle ist dringend abzuraten.
Sehr funktionssicher und nicht unbedingt kostenaufwendiger und außerdem zeitlich unabhängig ist eine Verlegung der Rohre nachträglich auf die Sohle eines bereits fertig betonierten Beckens.
Bei dieser Installationsversion werden lediglich die Rohrdurchführungen in die Beckenwände mit einbetoniert. Der zusätzlich erforderliche Betonaufbau zum Einbetonieren dieses Rohrsystems beträgt bei Becken mittlerer Größe rund 12 bis 15cm.
Eine weitere Möglichkeit der horizontalen Beckeneinströmung bieten vorgefertigte Bodenkanäle mit speziellen Abdeckprofilen mit hydraulisch günstigem elliptischen Düsenrohr.
Hallenschwimmbecken, ob privat oder öffentlich, sollten freistehen oder einen Montageumgang haben, um jederzeit das Becken selbst und die Rohrleitungen auf Dichtigkeit überprüfen zu können.
Läßt sich auch kein zwei- oder einseitiger Montagekanal am Becken anordnen, besteht die Möglichkeit, die Sohlenplatte über die senkrechte Beckenwand hinaus als Auflager zur betriebssicheren Halterung der Rohre zu verlängern.
Das Auflager schützt außerdem die Beckenverrohrung gegen Abscheren oder unzulässige Belastung bei Setzungen.
Rohrleitungen von und zum Schwimmbecken sind grundsätzlich spannungsfrei durch angrenzende Wände und Fundamente zu führen. Rohrdurchführungen müssen grundsätzlich korrosionsbeständig sein.
Es werden folgende Werkstoffe verwendet:
- unlegierter Stahl und Gußeisen mit Korrosionsschutz
- Rotgußlegierungen
- nichtrostender, säurebeständiger Stahl
- duro- oder thermoplastische Kunststoffe.
Der umlaufende Sperrflansch der Rohrdurchführung soll mindestens 50 mm größer als der Rohraußendurchmesser sein.
Bei wasserundurchlässigen Stahlbetonbecken DIN 1045 werden die Rohrdurchführungen mit einer Betondicke von mindestens 10 cm vor und hinter dem Sperrflansch miteinbetoniert. Es ist sinnvoll, die Rohrdurchführung bereits beim Verlegen der Bewehrung an der vorhandenen, inneren oder äußeren Schalung zu befestigen.
Der nachträgliche Einbau in eine bestehende Bewehrung ist wegen des Sperrflansches und der relativ engen Bewehrungsführung sehr schwierig und daher kostenaufwendig.
In der Praxis haben sich Rohrdurchführungen aus PE- und PVC-hart-Werkstoffen PN 10 mit besandetem Sperrflansch oder mit elastischen Mauerkragen aus EPDM, System Frank, sehr gut bewährt.
Diese korrosionsbeständigen Rohrdurchführungen sind kostengünstig, benötigen keine zusätzliche Erdung wie Metallwerkstoff und lassen sich nach den örtlichen Gegebenheiten individuell und problemlos anfertigen. Sie haben beidseitige Befestigungsflansche, die an der äußeren und inneren Schalung befestigt werden, ohne daß die in der Regel hochwertige Schalung durchbohrt und dadurch beschädigt wird.
Die spätere Verbindung mit dem Rohrsystem erfolgt mittels Gegenflansch oder bei PVC auch kostengünstig durch Verklebung.
Rohrdurchführungen für Überlaufrinnen sind in ausreichender Anzahl und großzügig zu dimensionieren. Außerdem sollten sie ausreichend lang sein, um Maßtoleranzen bei späterem Verlegen der Rinnsteine auszugleichen.
Als Abdeckungen für Beckenzu- oder -abläufe haben sich verschraubbare PVC-Abdeckroste mit 8 mm Bohrung und PVC-Rahmen in Spaltplattengröße 240 x 240 mm beziehungsweise 240 x 115 mm bewährt.
Da sie keine direkte Verbindung mit den Rohrdurchführungen haben, lassen sich Maßungenauigkeiten beim Betonieren problemlos kaschieren, indem die Abdeckung auf das Fliesenraster gesetzt wird, unabhängig von der Lage des Rohres unter der Abdeckung.
Da die Verrohrung bei Freibädern in der Regel im Erdreich lagert und mit Setzungen zu rechnen ist, müssen die Anschlüsse an das Becken, beispielsweise durch Bogen mit Steckmuffen und Dichtring, elastisch und spannungsfrei hergestellt sein.
Grundvoraussetzung bei einer Erdverlegung ist immer eine fachgerechte Bodenverdichtung mit entsprechender Kiesbettung gemäß DIN 4033.
Keramische Beckenauskleidungen gemäß DIN 18166 beziehungsweise Europanorm DIN EN 176 haben sich unter Berücksichtigung der vielfältigen Beanspruchung in Schwimmbecken und Whirl-Pools hinlänglich bewährt.
Die Verlegung der Fliesen und Platten erfolgt sowohl im Dickbett- als auch im Dünnbettverfahren. Fugen- und Plattenmörtel hat bekanntlich keine Dichtfunktion, sollte aber gegenüber dem Beckenwasser so dicht sein, daß kein Wasserdurchziehen oder gar Wasserdurchfluß entsteht.
Ein extrem hoher Feuchtigkeitsgehalt oder große Porösität im Mörtel sind ein Hinweis darauf, daß das Bindemittel bereits ausgelaugt ist.
Hohe Feuchtigkeitsaufnahme und Hohlräume führen zu einer Verkeimung und belasten zusätzlich die Beckenwasseraufbereitung erheblich, da in diesen Bereichen kein Austausch mit desinfiziertem gechlorten Beckenwasser stattfindet.
Das Auslaugen leicht löslicher CaO-Bestandteile und daraus begünstigte Ausblühungen lassen sich durch Verwendung von Spezialzement weitgehend verhindern.
Zur Verbesserung der chemischen und physikalischen oder wasserabweisenden Eigenschaften des Plattenmörtels und Fugenmaterials haben sich Zusatzmittel, beispielsweise auf der Basis von Epoxid, bewährt.
Bei der Verlegung im Dünnbettverfahren ist zu berücksichtigten, daß sowohl der Mörtel als auch die Klebstoffe den Güteanforderungen der DIN 18156 entsprechen.
Bodenbeläge an begrenzende Wände, Knicklinien in keramischen Belägen und konstruktionsbedingte Bewegungsfugen sind bis zum wasserundurchlässigen Beton als Dehnungsfugen durchzuführen.
In Freibecken können aufgrund höherer witterungsbedingter thermischer Wechselbeanspruchungen zusätzliche Dehnungsfugen mit quadratischer Feldeinteilung von rund 6 m oder rechteckiger mit maximal 8 cm erforderlich werden.
Wärmedämmung nicht unbedingt notwendig
Bodenbeläge von Treppen und Rampen, die ins Beckenwasser führen, sowie Flachbecken und Brandungszonen müssen im Sinne des GUV-Merkblattes 26.17 rutschhemmende Eigenschaften gemäß DIN 51097 und Liste NB „Rutschhemmende Bodenbeläge in naßbelasteten Barfußbecken“ haben.
Von einer wasserseitigen Wärmedämmung zum Schutz gegen eine übermäßige Betonerwärmung oder zur thermischen Reduzierung der Wärmedehnung oder Wärmespannung bei höheren Wassertemperaturen ist dringend abzuraten.
Eine Wärmedämmung im Becken ist sehr problematisch, kostenintensiv und, wie die bauphysikalische Vergleichsberechnung zeigt, auch nicht erforderlich.
Bei einer angenommenen relativ hohen Schwimmbecken-Wassertemperatur von 35 Grad Celsius und einer mittleren Bodentemperatur von 11 Grad Celsius (Beckentemperatur 18 Grad Celsius, Beckenfüllwassertemperatur 8 Grad Celsius) ergibt sich eine Temperaturdifferenz zwischen Einfüll- und Endzustand von rund 24 K.
Die thermische Längenausdehnung beträgt bei einer halben Beckenlänge von 12,5 m und einer Wärmedehnzahl bei Beton von 0,010 mm/m K = 0,010 x 12,5 x 24 = 3,4 mm. Diese Verformungsdifferenz wird von einer üblichen Beckenkonstruktion schadlos aufgenommen.
Wie die bisherige Praxis gezeigt hat, benötigen Stahlbetonbecken – ob freistehend mit Beckenumgang oder im Erdreich angeordnet – weder aus betonphysikalischen noch aus Energieeinsparungsgründen unbedingt eine äußere Dämmung.
Bei freistehenden Becken innerhalb von Gebäuden entspricht die Umgebungstemperatur in etwa der des Beckenwassers. Befindet sich das Becken im Erdreich außerhalb von Grund- beziehungsweise Schichtenwasser – dieses ist grundsätzlich anzustreben -, hat bereits das Erdreich gute Speicher- oder Dämmeigenschaften.
Nachträgliche Abdichtung ist möglich
Treten durch Risse oder an Arbeits- und Dehnungsfugen Undichtigkeiten auf, lassen sich diese bei einschaligen Stahlbetondecken durch Injektion von Abdichtungsmitteln relativ problemlos beheben. Die Abdichtung erfolgt bei gefüllten Becken ohne Betriebsunterbrechung.
Der erforderliche Injektionsdruck kann bis zu 100 bar am Düsenausgang betragen. Das Dichtungsmaterial ist für die Dauerhaftigkeit der Abdichtung von entscheidender Bedeutung.
Es sollte daher folgende Eigenschaften aufweisen:
- eine nachgewiesene Langzeitbeständigkeit
- im injizierten Zustand elastisch bleiben, um geringe Bewegungen des Baukörpers aufzunehmen (Starre Abdichtungen sind sehr problematisch.)
- die Viskosität sollte möglichst niedrig sein, um auch Kapillare im Riß- und Fugenbereich fachgerecht zu injizieren.
Die Abbindezeit des Dichtungsmittels richtet sich nach der Art der Undichtigkeit. Bei Rißbildung wird im Gegensatz zu Dehnungsfugenabdichtungen der Polymerisationsvorgang entsprechend länger eingestellt, damit der Dichtstoff auch in die feinen Haarrisse gelangt.
Bewährt haben sich flexibilisierte Zwei-Komponenten-Injektionsharze auf der Basis von Polyurethan und Acrylharz. Zur besseren Handhabung der Dichtstoffe unter Baustellenbedingungen werden derzeit Ein-Komponenten-Injektionsharze entwickelt.
Sehr hilfreiche Informationen! Vielleicht kennen Sie jemanden in Südwestfrankreich (11), der über solche Kompetenz verfügt? Wenn ja, bitte melden.