So wird konstantes Wohlfühl-Klima gewährleistet
Für die Planung einer Schwimmhalle ist es wichtig zu wissen, welche Vorkehrungen getroffen werden
müssen, um dauerhaftes Wohlfühl-Klima zu erreichen und Feuchteschäden sicher zu vermeiden.
Übersicht über Artikel zum Thema Energie sparen
Für die Planung einer Schwimmhalle ist es wichtig zu wissen, welche Vorkehrungen getroffen werden
müssen, um dauerhaftes Wohlfühl-Klima zu erreichen und Feuchteschäden sicher zu vermeiden.
Die Innendämmung ist die bewährte Lösung zum sicheren und energetisch sinnvollen Schwimmhallen-Ausbau.
Bauphysikalische Sicherheit hat bei Planung und Ausbau von Wellnessanlagen oberste Priorität. Wärme- und Feuchteschutz sowie eine angenehme Raumakustik spielen dabei die wesentliche Rolle.
In der Schwimmhalle müssen Baustoffe dem konstant warmen und feuchten Klima gerecht werden. Deshalb lohnt es sich, beim Innenausbau kein Risiko einzugehen. Dies gelingt durch das Einhalten von zwei grundsätzlichen bauphysikalischen Anforderungen.
Zur Entfeuchtung privater Schwimmhallen stehen viele verschiedene Geräte mit unterschiedlicher Technik und Bauart zur Verfügung. Pool beschreibt und erläutert die verschiedenen Gerätetypen und gibt Tipps für die richtige individuelle Auswahl.
Solarabsorber sind eine kostengünstige Variante für die Schwimmbadwassererwärmung.
pool liefert Daten und Fakten.
In die Jahre gekommene private Schwimmhallen werden oft wegen hoher Unterhaltskosten und nicht mehr zeitgemäßem Design stillgelegt. Dabei gibt es ansprechende Lösungen für eine neue Gestaltung und den effizienten Betrieb.
Damit in einer Schwimmhalle ein behagliches Raumklima herrscht, müssen einige technische Anforderungen erfüllt werden.
Damit eine Wohnschwimmhalle auch über viele Stunden ein Ort für perfektes Wohlbefinden ist, müssen die Klimabedingungen und die Klimatechnik professionell ausgelegt sein.
Bei der Auswahl der Geräteart für die Entfeuchtung in einer privaten Schwimmhalle sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Entscheidend ist vor allem der persönliche Komfortanspruch.