Häufige Fragen zur Bauphysik
Pool beantwortet die 15 häufigsten Fragen zur Schwimmhallen-Bauphysik
1. SIND SCHWIMMHALLEN KLIMATISCH WIE BADEZIMMER ANZUSEHEN?
Nein, es gibt einen gravierenden Unterschied. Im häuslichen Badezimmer gibt es zeitweise hohe Luftfeuchtigkeit, die dann meist wieder auf Wohnraumniveau absinkt.
In der Schwimmhalle dagegen ist eine permanent hohe Luftfeuchtigkeit gegeben. Die absolute Feuchtemenge liegt etwa doppelt so hoch wie bei normalem Wohnraumklima.
Im Badezimmer können Baustoffe (Wände, Decke) zur zeitweisen Pufferung von Feuchtespitzen herangezogen werden. Aber in der Schwimmhalle kann dieser Effekt nicht genutzt werden, weil kaum Feuchteschwankungen vorkommen.
2. WAS BEDEUTET 60 PROZENT RELATIVE LUFTFEUCHTE
Die Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit hat nur dann praktischen Wert, wenn die entsprechende Lufttemperatur dazu genannt wird.
Luft kann nämlich bei steigenden Temperaturen mehr Feuchtigkeit aufnehmen als bei kühleren Temperaturen. Deshalb verschwindet beispielsweise Nebel, wenn im Laufe des Tages die Lufttemperatur steigt.
Die Nebeltröpfchen werden von der Luft wieder in Form von durchsichtigem Wasserdampf aufgenommen. Schwimmhallenluft von 30 Grad Celsius, 60 Prozent relativer Luftfeuchte enthält pro cbm rund 19 g Wasser.
Wohnraumluft (20 Grad Celsius) bei ebenfalls 60 Prozent relativer Luftfeuchte enthält dagegen nur circa 10 g/cbm, also etwa die Hälfte.
3. WARUM WIRD IN SCHWIMMHALLEN EINE DAMPFSPERRE BENÖTIGT?
Die Außenluft hat das Jahr über deutlich weniger Feuchtigkeit pro cbm Luft gespeichert als die Schwimmhallenluft. Im Winter kann der Feuchtegehalt in der Schwimmhalle zeitweise 20 mal höher liegen als in der Außenluft.
Durch diesen Unterschied im Feuchtegehalt ist der Wasserdampf bestrebt, einen Ausgleich zu schaffen und drängt in Richtung der feuchtigkeitsarmen Außenluft.
Weil Wasserdampfmoleküle so winzig klein sind, können sie übliche Baustoffe mit geringem Widerstand durchdringen. Da die Außenwand jedoch nach außen hin kühler wird, unterschreitet das Wasserdampfmolekül auf dem Weg durch die Außenwand die sogenannte Taupunkttemperatur und wird zu flüssigem Wasser.
Dies ist für jede Wandkonstruktion schädlich. Daher muss der Vorgang bereits auf der Innenseite der Schwimmhalle unterbunden werden. Dies übernimmt die Dampfsperre.
4. KÖNNEN WÄNDE HINTER EINER DAMPFSPERRE NOCH „ATMEN“?
Unter Atmung wird entweder Luft- oder Feuchtigkeitsaustausch verstanden. Ein Luftaustausch findet durch eine hochwertig ausgeführte Wand aber nicht statt.
Aus diesem Grund ist der Begriff „Atmung“ im Prinzip falsch. Wird mit Atmung die Feuchtigkeitswanderung bzw. Diffusion durch Bauteile gemeint, so gelten die zu Frage 1 und 3 ausgeführten Erläuterungen.
Durch die Dampfsperre wird verhindert, dass Wasserdampf in die Konstruktion eindringt. Daher kann das Mauerwerk nach außen austrocknen. Aufgrund der hohen Temperatur in der Schwimmhalle liegt die Diffusionsrichtung der Feuchtigkeit generell von innen nach außen. Dadurch kann die Außenwand von außen nach innen nicht durchfeuchtet werden und bleibt trocken.
5. WIE VERMEIDET MAN GANZ ZUVERLÄSSIG TAUWASSERSCHÄDEN?
Um Tauwasserschäden in der Schwimmhalle zu verhindern, muss die Oberflächentemperatur der Wände über der sogenannten Taupunkttemperatur von circa 23 Grad Celsius liegen.
Ist dies nicht der Fall, dann ist die Wärmedämmung des Außenbauteils zu gering. Am sichersten vermeidet man Tauwasserschäden durch eine rundum geschlossene Innendämmung mit aufkaschierter Dampfsperre wie beispielsweise dem ISO-PLUS-SYSTEM.Dieses System hat sich bewährt, weil Wärmebrücken vermieden werden, und die Wärmedämmung sorgfältig verlegt und auch kontrolliert werden kann. Die gesamte Fläche ist dampfdicht.
6. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR SCHWIMMHALLENBAUTEILE?
Außenbauteile wie Wände und Decken müssen die Mindestanforderungen beim Wärmeschutz erfüllen. Diese sind in der Wärmeschutz-Verordnung definiert.
Außerdem muss jedes Bauteil bauphysikalisch überprüft werden. Dazu empfiehlt sich der Nachweis nach DIN 4108. Dieser Nachweis sollte vor Baubeginn für jedes Bauteil der Schwimmhalle erstellt werden.
Er gehört zur Sorgfaltspflicht von Planern und ausführenden Handwerkern. ISO bietet derartige Nachweise als Partner-Service an.
7. WAS FORDERT DIE WÄRMESCHUTZ-VERORDNUNG FÜR DEN BAU VON SCHWIMMHALLEN?
Schwimmhallen sind hinsichtlich der Wärmedämmung wie Wohnräume zu betrachten. Hierfür legt die Wärmeschutz-Verordnung Maximalwerte für den Heizwärmebedarf fest.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann das sogenannte Bauteilverfahren angewendet werden. So dürfen die Bauteile einer Schwimmhalle bestimmte k-Werte nicht überschreiten (siehe untenstehender Kasten):
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8. IST BEI KELLERWÄNDEN EINE AUSSENDÄMMUNG SINNVOLL UND NOTWENDIG?
Kellerwände gegen Erdreich werden in der Regel in Beton ausgeführt und sollten daher sinnvollerweise mit mindestens 6 cm Dämmstoff von außen wärmegedämmt werden.
Auf der Innenseite ist eine zusätzliche Wärmedämmung mit Dampfsperre sinnvoll, da Schwachstellen wie Fensterlaibungen und Deckenübergänge auf diese Weise bauphysikalisch sicher ausgeführt werden können. Der Wasserdampf bleibt dort wo man ihn haben will, in der Schwimmhalle.
Die Betonkonstruktion wird vor den Chemikalien der Schwimmhallenluft (Chloride) geschützt.
9. WIE KÖNNEN INNENWÄNDE TECHNISCH SICHER AUSGEFÜHRT WERDEN?
Bei Innenwänden muss unterschieden werden, ob sie an beheizte oder unbeheizte Räume anschließen. Bei unbeheizten Räumen sind gemäß Wärmeschutz-Verordnung die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie bei den Außenwänden gegen Erdreich.
Daher ist auch hier in der Regel eine Innendämmung mit Dampfsperre notwendig. Innenwände gegen beheizte Räume sollte man ebenfalls mit einer Wärmedämmung versehen.
Die Wand bleibt so auf der Innenseite behaglich warm, der Wärmeabfluss wird spürbar reduziert und die nebenliegenden Räume werden nicht unnötig erwärmt.
10. WELCHE BEDINGUNGEN SIND FÜR WANDMALEREIEN ZU SCHAFFEN?
Unabhängig von der späteren Gestaltung der Schwimmhallenwände muss die Wandkonstruktion bauphysikalisch sicher ausgeführt sein, das heißt es darf sich weder an der Oberfläche noch im Wandinneren Kondensat bilden.
Durch hochwertige Innendämmung mit Dampfsperre wird dafür die wichtigste Voraussetzung geschaffen.
Auf der Aluminium-Dampfsperre kann dann mittels systemgerechter Haftbrücke der Schwimmhallenputz oder – speziell bei geplanter Malerei – ein Malgrund aufgebracht werden. Gerade bei Malereigestaltung sollte man auf ein bewährtes Gesamtsystem zurückgreifen, bei dem alle Komponenten (Wärmedämmung, Dampfsperre, Gestaltung) aufeinander abgestimmt sind.
11. WIE KÖNNEN BEGRÜNTE FLACHDÄCHER AUSGEFÜHRT WERDEN?
Bei Flachdächern ist immer auf eine hochwertige Feuchtigkeitsabdichtung an der Oberseite zu achten. Für einen sicheren, wurzelfesten Aufbau der Konstruktion gibt es DINgerechte und praxisbewährte Aufbauten.
Dabei sind auch die Lage und die Dicke der Wärmedämmung festgelegt. Prinzipiell gibt es zwei Varianten:
- Die Warmdachkonstruktion, bei der die Feuchtigkeits-Abdichtung oben auf der Wärmedämmung angebracht ist und
- das sog. Umkehrdach, bei dem der Dämmstoff auf der Feuchtigkeits-Abdichtung angebracht ist.
Auf der Innenseite ist bei Flachdächern eine zusätzliche Wärmedämmung mit Dampfsperre sinnvoll, da dadurch der nahtlose Übergang zur Dampfsperre der Außenwände geschaffen wird. Durch die verschiedenen Folien und Sperrschichten im Flachdach ist diese Konstruktion im Einzelfall gesondert zu überprüfen.
12. MUSS EIN SCHWIMMHALLENDACH IMMER HINTERLÜFTET WERDEN?
Schwimmhallendächer werden oft als Steildach- oder Pultdachkonstruktion ausgeführt. Hierbei greifen die Planer meistens auf Leimbinder- oder Holzsparrenkonstruktionen zurück.
Dabei eignet sich der Zwischenraum zwischen den Sparren oder Pfetten bestens, um den Dämmstoff (Mineralwolle) einzubringen.
In Schwimmhallen hat sich die sog. Vollsparren-Dämmung bewährt. Dabei wird auf die Hinterlüftungsebene direkt über dem Dämmstoff verzichtet. Der Hohlraum wird sparrenhoch mit Dämmstoff ausgefüllt.
Über der Dämmung wird eine diffusionsoffene Unterspannbahn befestigt und darauf die Konterlattung für die Dachkonstruktion. Diese übernimmt dann die Hinterlüftung der Dacheindeckung. Bei Holzkonstruktionen ist auf der Innenseite eine absolute Dampfsperre unabdingbar.
Alle Stöße und Fugen müssen systemgerecht dampfdicht verklebt werden, so dass die gesetzlich geforderte Winddichtigkeit erreicht wird.
13. SIND GIPS-BAUPLATTEN IN SCHWIMMHALLEN ZULÄSSIG?
Planer und Handwerker sind gut beraten, wenn sie bei der Auswahl der Produkte auf Schwimmhallen-Tauglichkeit achten.
Gerade weil eine Schwimmhalle nicht mit den klimatischen Anforderungen eines normalen Wohnhauses gleichgesetzt werden kann, müssen alle Produkte, die der Innengestaltung dienen, für die permanente Feuchtebelastung geeignet sein. Entsprechende Herstellergarantien sollten abgefordert werden.
In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Gipsbaustoffe äußerst kritisch zu betrachten. Sie neigen in der permanent hohen Luftfeuchtigkeit zur erhöhten Feuchtigkeitsaufnahme und stehen in der Gefahr, ihre Festigkeit zu verlieren. Zu empfehlen sind gipsfreie Kalzium-Silikat-Platten wie beispielsweise ISO-Feuchtraum-Paneele.
14. SIND DECKENABHÄNGUNGEN IN SCHWIMMHALLEN RATSAM?
Die Deckenabhängung in Schwimmhallen erfreut sich eines zunehmenden Interesses bei Bauherren und Planern. Sie hat sehr große Vorteile bei der Gestaltung der Schwimmhalle, da durch die Abhängung verschiedene Höhenabstufungen mit relativ wenig Aufwand möglich sind.
Außerdem können hinter der Abdeckung Versorgungsleitungen und Kabel untergebracht werden, und die Be- und Entlüftung kann über den Abhängungszwischenraum erfolgen. Dadurch lassen sich unschöne Lüftungsgitter vermeiden.
Als Material für die abgehängte Fläche eignen sich ISO-Feuchtraum-Paneele. Diese großflächigen Platten sind absolut feuchtesicher und können auf der Innenseite beliebig mit Putz oder auch Malerei gestaltet werden. Sie sind hitzebeständig und können deshalb problemlos die Beleuchtungskörper aufnehmen.
Hinsichtlich der Abhängung (Material und Ausführung) müssen die speziellen Anforderungen für Schwimmhallen beachtet werden.
15. WIE LASSEN SICH DIE BETRIEBSKOSTEN NIEDRIG HALTEN?
Einen wichtigen Anteil an den Betriebskosten bilden die Heizkosten. Sie sind durch fachgerechte Planung und Ausführung stark beeinflussbar.
Am wichtigsten sind dabei der Wärmeschutz der Außenflächen, die hochwertige Verglasung, die Verdunstungsminimierung aus dem Becken und die Wärmerückgewinnung bei der Lüftung und Entfeuchtung.
Durch gewerkeübergreifende Planung sind die Heizkosten einer privaten Schwimmhalle mit Werten unter 5,- DM pro Tag realistisch. Man spricht dann von sogenannten Niedrigenergie-Schwimmhallen, analog den Niedrigenergiehäusern.