Spezial: Schwimmbeckenabdichtung

Pool stellt praxisbewährte Methoden vor und zeigt, wo das Sparen an der falschen Stelle teuer wird.

Dass funktionierende Qualitätsabdichtungen mit positiven Langzeiterfahrungen ihren Preis haben, versteht sich von selbst.

Bildquelle: Freestock.com

Ebenso die Tatsache, daß einfache Beckenanstriche oder Durchdringungen ohne Klemmflanschverbindungen, auch wenn dieses bisweilen behauptet wird, weder fachgerecht noch auf Dauer druckwasserhaltige Dichtfunktionen haben, so daß letztlich Billigprodukte in der Regel teuer zu stehen kommen.

Darüber hinaus sollen Abdichtungen in Schwimm- und Badebecken bestimmte Hygieneforderungen erfüllen: So dürfen mit dem Beckenwasser in Berührung kommende Materialien, beispielsweise Beckenauskleidungen, Mörtelfugen oder Fugendichtstoffe die Badewasserbeschaffenheit nicht beeinträchtigen.

Ob man diese Forderungen auch im Privatbereich wünscht, muß jeder für sich selbst ausloten. Darüber hinaus werden beispielsweise in der Schwimmbad-Norm DIN 19643 für öffentliche Bäder für Werkstoffe, die mit dem Beckenwasser in Kontakt stehen, Unbedenklichkeiten gemäß KSW-Empfehlungen des Gesundheitsamtes sowie eine Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W270 gefordert.

Ein weiteres, sehr entscheidendes Beurteilungskriterium ist auch die Kontakthaftung der Abdichtung mit dem Untergrund und darüber hinaus die des Belages mit der Abdichtung selbst. Gemäß DIN 18156 Absatz 5.2.2 Teil 2 muß beispielsweise bei hydraulisch härtenden Dünnbettverfliesungen das arithmetische Mittel der Haftzugfestigkeit mehr als 0,5 N/qmm betragen.

Ist dieses nicht der Fall, besteht die latente Gefahr, daß sich die Abdichtung oder die Verfliesung löst mit der Folge einer kostenintensiven Gesamtsanierung.

Bei Becken mit höheren Wassertemperaturen wie beispielsweise in Bewegungs-, Thermal- und Therapiebädern und bei stark aggressiven Heil- und Mineralwässern wie Meer- und Solewasser (siehe auch DIN 4030 „Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase“) lassen sich wegen der zusätzlichen thermischen und chemischen Stahlbetonbelastung auch Beckenkonstruktionen mit zusätzlichen druckwasserhaltigen Abdichtungssystemen beispielsweise nach DIN 18195, Teil 7 „Bauwerksabdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung“ oder andere praxisbewährte Alternativsysteme mit Langzeiterfahrung verwenden.

Hierbei kann die äußere konstruktive Beckenschale entsprechend den örtlichen Gegebenheiten aus Stahlbeton DIN 1045 sein oder bei statischen Problemen auch aus Leichtbeton DIN 4219, Teil 1, wobei jedoch aus Gründen der Funktionssicherheit wasserundurchlässiger Stahlbeton anzustreben ist.

Um die innere druckwasserhaltige Beckenauskleidung während der Bauphase gegen eventuelle mechanische Beschädigungen zu schützen, gibt es folgende Möglichkeiten, die rechtzeitig mit dem Anbieter des Abdichtungssystems abzuklären sind:

  1. hohlraumfreie 1/2-Stein Vormauerung DIN 4031 mit resistentem Mörtel
  2. Betonierung gemäß DIN 1045 mit Zusatzstoffen und korrosionsbeständiger Bewehrung
  3. Zementmörtelschicht, zum Beispiel Torcretier- oder Spritzbeton
  4. Keramikauskleidung direkt auf der Verbundabdichtung im Dünnbettverfahren DIN 18157, Teil 1 mit entsprechender Haftgrundierung.

Die Ausführungsarten 3) und 4) sind besonders in Bereichen von lotrechten und schrägen Flächen nicht ganz unproblematisch und setzen daher spezielle Anwendungserfahrungen voraus.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, daß Abdichtungssysteme und Oberflächenbeläge gegenüber den Beanspruchungen des Mediums beständig sind. Darüber hinaus muß die druckwasserhaltige Abdichtung während des Betriebes in der Lage sein, auftretende Belastungen wie beispielsweise temperaturbedingte Längenänderungen des Stahlbetons oder eventuell Schwind- oder Spannungsrisse schadlos aufzunehmen, respektive abzubauen.

Die Wahl des zweckmäßigsten Abdichtungssystems ist abhängig von den zu erwartenden physikalischen, mechanischen, thermischen und chemischen Belastungen und ist letztlich auch eine Frage der Investitions- und Folgekosten insbesondere auch durch andere Nebengewerke.

Dichtigkeit und Dauerhaftigkeit hängen nicht nur von dem verwendeten Dichtungsmaterial ab, sondern gleichbedeutend auch von der fachgerechten Verarbeitung oder Ausführung, besonders in den äußerst sensiblen Randzonen- und Durchdringungsbereichen.

Druckwasserhaltende Abdichtungs- und Nachfolgearbeiten sind daher besonders sorgfältig, gewissenhaft und handwerksgerecht ohne Sicherheitskompromisse auszuführen. Nachträgliche Abdichtungen, darüber muß man sich im Klaren sein, entsprechen vom Arbeits- und Kostenaufwand her in der Regel einer kompletten Beckensanierung.

Um unvorhergesehene Überraschungen weitgehend auszuschließen, ist es besonders für solche Abdichtungssysteme, für die es noch keine Norm gibt, sinnvoll, Gebrauchstauglichkeitsbescheinigungen neutraler Fachinstitute zu fordern und gleichzeitig auch Reverenzanlagen vom Systemanbieter zu besichtigen.

Darüber hinausgehend sind vor Auftragsvergabe eventuelle Nutzungseinschränkungen sowie bauseits zu erbringende Vorleistungen gemeinsam mit allen betroffenen Gewerken detailliert zu klären und anschließend im Einzelnen genau zu dokumentieren.

Beispiele:

  • max. und min. zulässige Beckenwassertemperaturen in Grad Celsius
  • max. stündliche Beckenwasser-Füllhöhe in cm bei genau definierter Umgebungs- und Wassertemperatur in Grad Celsius
  • max. stündliche Beckenwasser-Temperaturerhöhung oder -absenkung in Grad Celsius
  • Detailzeichnungen über die Ausführungen der Klemmflansch-Rohrdurchführungen mit entsprechenden Werkstoffangaben
  • Abdichtungsausführung im Beckenkopf und -umgangsbereich einschließlich Dehnfugenausbildung
  • max. bauliche Maßtoleranzen einschließlich Mehrkosten bei Überschreitung derselben
  • Durchführungsmodalitäten der Dichtigkeitsprüfung.

Bei Forderungen seitens der Produkthersteller nach rißfreiem Untergrund ist größte Vorsicht geboten, da dieses bauphysikalisch in der Regel nicht möglich ist.

Das gleiche gilt auch für extrem niedrige Restfeuchteforderungen in Bauwerkstoffen, die sich direkt unter druckwasserhaltigen Abdichtungen befinden, das heißt im Auflageuntergrund.

Auch die Mindest-Umgebungstemperatur sollte vorher zweifelsfrei definiert sein. Dieses gilt insbesondere für Neubauten, sowie bei Abdichtungsarbeiten in den kühleren Jahreszeiten.

Der vorstehende Klärungskatalog mag auf den ersten Blick in vielen Punkten den Eindruck erwecken, daß er total überzogen ist. Dem ist jedoch nach einschlägiger Praxiserfahrung nicht so.

Tritt nämlich ein Schadensfall auf, wird das im doppelten Wortsinn betroffene Unternehmen erfahrungsgemäß postwendend mit dem Kleingedruckten, also mit den Verarbeitungshinweisen des Produktherstellers konfrontiert.

Dort findet man dann nicht selten die oben beschriebenen Schreibtischforderungen, und schon schnappt für den Handwerker die Rechtsfalle unversehens zu. Darum nochmals der Hinweis, das Kleingedruckte in Firmenbroschüren zweimal zu lesen, wobei von Produkten mit abgehobenen Werkstoffforderungen aus der Alchimistenküche dringend abzuraten ist.

Darüber hinaus sind druckwasserhaltige Abdichtungen bei Schwimmbädern grundsätzlich vollflächig im gesamten Beckenbereich einschließlich Beckenkopf herzustellen.

Immer wieder erstaunlich ist auch die Tatsache, daß man in der Fachliteratur und in Firmenprospekten Detailzeichnungen oder dargestellte Fallbeispiele sieht, bei denen Beckenumgangs-Abdichtungen bis in den Beckenkopfbereich geführt sind. Dieses ist insofern sehr problematisch, da es fachtechnisch eigentlich nicht möglich ist, das Eindringen von kapillarem Beckenwasser unter die Abdichtung funktionssicher zu verhindern.

Druckwasserhaltige Flüssig-Beckenauskleidungen werden im Gegensatz zu maschinell gefertigten Folien durch Aufbringen von einer oder mehreren Abdichtungsschichten örtlich hergestellt.

Bei diesen Produkten handelt es sich, je nach Hersteller und Anwendungsbereich entweder um Zweikomponenten-Reaktionsharz-Flüssigkeiten auf Epoxidharzbasis oder um mineralische Abdichtungen auf der Basis flexibler Dichtschlämme.

Produkthersteller, die beide Systeme vertreiben, empfehlen ihre Reaktionsharzabdichtungen bevorzugt für den Neubaubereich und die mineralischen Abdichtungen hauptsächlich für Beckensanierungen.

Das Merkblatt 25.05 „Sanierung von Schwimmbeckenkonstruktionen“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Fassung März 1998 sowie das Merkblatt „Keramische Beläge im Schwimmbadbau – Hinweise für Planung und Ausführung“ des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes gehen auf die verschiedenen Abdichtungssysteme und deren fachgerechte Verarbeitung näher ein.

Dabei kristallisieren sich als wesentliche Produkteigenschaften neben der Wasserdichtigkeit die Rißüberdeckung, die Flexibilität und die Temperatur- und Chemikalienbeständigkeit heraus. So liegt die Rißüberdeckung bei mineralischen Abdichtungen bei ca. 1,0 mm und geht bei Reaktionsharzabdichtungen bis rund 1,6 mm, bei einer geforderten Mindestschichtdicke für die erstgenannten Dichtschlämme von rund 3 mm, respektive 2 mm für Reaktionsharze.

Die Restfeuchte im Materialuntergrund wurde in den genannten Merkblättern, obwohl sie ein sehr wichtiger Parameter ist, leider nicht berücksichtigt. Daher sei nochmals auf den Bereich „Anforderungen an das Abdichtungssystem“ hingewiesen, zwecks rechtzeitiger Klärung.

Die Verarbeitung der flexiblen hydraulischen Dichtschlämme erfolgt auf einem sauberen, tragfähigen Untergrund mit einer Haftzugfestigkeit von mindestens 1,5 N/ qmm in zwei oder drei Arbeitsgängen.

Eckpunkte und Flanschbereiche erhalten in der ersten Dichtungsschicht sogenannte Anschlußlaminate oder Dichtbänder. Die noch flüssige letzte Abdichtungsschicht wird als Haftgrund mit trockenem Quarzsand in entsprechender Körnung bestreut.

Aus Gründen der Gewährleistung ist die Besandung und Korngröße gemäß den Angaben der Abdichtungshersteller auszuführen, da es aufgrund falscher oder ungenügender Besandung bedauerlicherweise nach wie vor genügend Schadensfälle respektive Prozesse gibt, wo sich der Fliesenbelag aufgrund nicht fachgerechter Besandung nachträglich gelöst hat.

Da durch die vorschriftsmäßige Besandung automatisch eine Vergrößerung der Fliesenmörtelhaftfläche erfolgt, ist dieser Arbeitsgang auch sehr wichtig hinsichtlich der späteren Haftung.

Die Verarbeitung der bevorzugt für den Neubaubereich verwendeten hochflexiblen 2-Komponenten-Flächenabdichtung auf Epoxidharzbasis erfolgt zwei- oder dreilagig mittels Epoxidharzgrundierung auf einem Untergrund, wie bereits vorstehend beschrieben.

Der weitere innere Beckenaufbau kann für beide Abdichtungssysteme aus einem Schutzestrich mit anschließender Verfliesung bestehen. Man geht jedoch heute immer mehr zum bewährten Dünnbettverfahren gem. DIN 18 157, Teil 3 über.

Hierbei wird der Keramikbelag unter Verwendung von Epoxidharzzusätzen bzw. Epoxidharzklebstoff direkt auf der entsprechend besandeten Abdichtung im sogenannten Verbundverfahren verlegt.

Da das schwächste Glied einer Kette bekanntlich die Verbindung ist, folgender Hinweis zur Vermeidung von Kettenreaktionen bei Abdichtungsdurchdringungen: Über die Ausführung von Durchdringungspunkten in druckwasserhaltigen Abdichtungen gibt es erstaunlicherweise selbst bei den renommierten deutschen Produktherstellern völlig unterschiedliche Auffassungen.

So fordern einige Hersteller für ihre Abdichtungssysteme grundsätzlich eine besondere Klemmflansch-Verbindung (Los- und Festflansch) aus korrosionsbeständigem Edelmetall in Anlehnung an die DIN 18195, Teil 9.

Andere akzeptieren hingegen kostengünstige Kunststoffklemmflansche oder begnügen sich sogar mit einfachen Dichtflanschflächen mit dem Hinweis auf die Verbundfähigkeit ihrer Produkte.

Was man allerdings von solchen, wie ich meine zweckoptimistischen Aussagen zu halten hat, bei denen doch allen Ernstes behauptet wird, daß die Abdichtungsprodukte „ohne“ Flanschverbindung nur durch Einbringen in die Rohrinnenfläche druckwasserdicht sind, kann jeder Fachmann selbstkritisch für sich bewerten.

Wenn bereits bei Fußbodenentwässerungen, bei denen bekanntlich keinerlei Druckwasserbeanspruchung stattfindet, Klemmflanschverbindungen mit Los- und Festflansch allgemeiner Stand der Technik sind, fragt man sich alles Ernstes, was man von solchen Abdichtungsvorschlägen halten soll, die ohne Klemmflansch auskommen wollen.

Im Hinblick auf die spätere Gewährleistung ist es nach meiner Meinung für den Handwerker ein unkalkulierbares Risiko, wenn er bei Druckwasserbelastung keine praxisbewährte Klemmflanschverbindung vorsieht. Denn nach VOB- oder BGB-Baurecht haftet er nämlich für seine Arbeit und nicht etwa der Hersteller des Abdichtungsproduktes.

Inzwischen haben alle renommierten Fliesenprodukthersteller druckwasserhaltige Verbund-Flächenabdichtungen, wie unter „Alternative Flüssig-Beckenauskleidungen“ beschrieben, in ihrem Lieferprogramm.

Die Abdichtung mit diesen Systemen erfolgt in der Regel jedoch nicht, wie bereits erwähnt, in klassischer zweischaliger Form oder mit einer Vormauerung, sondern in der sogenannten Sandwichbauweise, das heißt im kostengünstigen Direktverbund mit dem Untergrund und keramischen Oberbelag.

Im Hinblick auf eine eventuelle spätere Produkthaftung ist es sinnvoll, daß das Fliesenleger-Unternehmen eine praxisbewährte und systemkonforme Abdichtung und Verfliesung wählt und nicht etwa Produkte von verschiedenen Herstellern kombiniert, zum Beispiel die Abdichtung von der Firma X, die Verfliesungsmaterialien von der Firma Y und die Verfugungsprodukte von einer dritten Firma.

Da es für druckwasserhaltige Verbund-Schwimmbeckenabdichtungen noch keine spezielle Norm gibt, ist die Beachtung der eingangs erwähnten Sicherheitshinweise insbesondere der Bereich „Anforderungen an das Abdichtungssystem“ besonders empfehlenswert. In Anbetracht möglicher irreparabler Folgeschäden oder immenser Sanierungskosten sollte man im Schwimmbeckenbau möglichst Sicherheitskompromisse vermeiden.

Dieses gilt sinngemäß auch für die Beachtung der erwähnten Hygieneforderungen der Schwimmbad-Norm hinsichtlich der KSW- und DVGW-Forderungen.

Da Fliesenverlegungsfirmen die von der Chemieindustrie gelieferten druckwasserhaltigen Verbundsysteme in der Regel mit verarbeiten oder diese Abdichtungsarbeiten gleichzeitig mit ausführen, ist es wichtig zu wissen, ob bei diesen Produkten auch bereits ausreichende Praxiserfahrungen im druckwasserbelasteten Schwimmbadbau vorliegen.

Unstrittig ist, daß sich die Abdichtungsprodukte in sogenannten drucklosen Naßraumbereichen seit vielen Jahren hinlänglich bewährt haben oder dort problemlos eingesetzt werden.

Doch im Druckwasserbereich von Schwimm- und Badebädern herrschen halt völlig andere Bedingungen oder wesentlich höhere Dichtigkeitsanforderungen sowohl was die chemischen, bauphysikalischen Beanspruchungen betrifft, als auch die Hygiene.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Denn wer nicht aufpaßt, den bestraft bekanntlich das Produkt. Wer keinen wasserdichten Vertrag mit dem Vorlieferanten macht, muß sich später nicht wundern, wenn er ungewollt baden geht.

Resümee:

Die Binsenweisheit: „Qualität ist alles das, was man nicht bewußt wahrnimmt, weil es funktioniert“, gilt in besonderem Maße für den äußerst sensiblen Bereich der Schwimmbeckenabdichtung.

Denn bekanntlich sind Folgeschäden bei druckwasserhaltigen Abdichtungssystemen nämlich nicht nur sehr kostenträchtig, sondern verursachen den im doppelten Wortsinn Betroffenen obendrein auch noch erheblichen Ärger.

Infolge unserer prozeßfreudigen Zeit mit dem herrschenden Dumpingpreisniveau am Bau und den allgegenwärtigen auftragshungrigen Rechtsverdrehern wird das Unternehmerrisiko für den verantwortungsbewußten Handwerker zwangsläufig immer unkalkulierbarer.

Daher gilt besonders für den Abdichtungsbereich: „Praxisbewährte Produkte und fachgerechte Ausführungen sind in der Regel immer noch wesentlich kostengünstiger als scheinbare Billiglösungen, die einen später nicht selten teuer zu stehen kommen.“

Dieser Artikel ist in Ausgabe 26 des pool Magazins erschienen.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 Kommentare

  1. Danke, bin derzeit als Sachverständiger im Streit mit einem Architekten und Fliesenleger. Diese behaupten, dass ein Schwimmbad aus WU-Beton aufgrund der DIN 18195 keine Abdichtung benötigt.
    Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun

  2. meine Frage lautet.: nach komplett fertig gestellter und ausgehärteter Abdichtung im Innenbereich des Pools, sollte man den Pool komplett füllen um ihn auf Dichtigkeit zu prüfen ( also vor dem verfliesen der Innenwände u. des Bodens. ) Und wenn ja, wie lange bleibt das Wasser zur Dichtigkeitsprüfung im Pool.
    Was ist wären dieser Prüfung zu beachten ?