Planungsmerkmale für Hotelschwimmbäder
Ob in einem Business-, Ferien- oder Wellnesshotel – Hotelgäste wünschen und erwarten eine angemessene Wellness-Anlage für Fitness, Erholung und Entspannung. Das Pool-Magazin nennt die wichtigsten Kriterien.
Welche Größe und Ausstattung ein Wellnessbereich oder ein Schwimmbecken haben sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So können Vorgaben von Hotel- und Wellnessverbänden die Ausstattung in einem Hotel wesentlich beeinflussen. Beispielsweise gibt der Hotelverband Deutschland vor, dass je nach Klassifizierung eine Mindestwasserfläche des Schwimmbeckens vorliegen muss.
Auch der deutsche Wellnessverband hat hierzu Kriterien definiert – je nachdem, ob das Hotel in der „Premiumklasse“ liegt oder einer anderen Kategorie zuzuordnen ist. Entsprechend sind die Planungsmerkmale bei einem Schwimmbad in einem Hotel – ob Neubau oder auch Nachrüstung – zu beachten.
Auch wenn je nach Klassifizierung bestimmte Mindestwasserflächen gefordert werden, sind nicht immer große Pools oder Wellnessbereiche erforderlich. Es sollte vielmehr die tatsächliche oder die zu erwartende Besucherzahl zugrunde gelegt werden. Auch die Möglichkeit der Nutzung durch externe Badegäste ist stets zu prüfen. Ebenso sollten Trends und zukünftige Entwicklungen beachtet werden.
So zeichnet sich zum Beispiel ab, dass der Fitnessanspruch in Kombination mit Wasser stark zunimmt. Diese Verbindung lässt sich bereits mit kleinen Wasserflächen realisieren – den sogenannten Swimspas – oder speziell darauf abgestimmten Becken mit integrierten Trainings- und Entspannungsmöglichkeiten. Was in jedem Fall eine große Rolle in der Akzeptanz spielt, ist die Tatsache, dass sich der Badegast und Nutzer des Wellnessbereiches wohlfühlt.
Neben dem Vorhandensein verschiedener Angebote sind laut Umfragen die Betreuung und Beratung durch qualifiziertes Personal entscheidend. Dazu gehört nicht zwingend im klassischen Sinne die Beratung hinsichtlich verschiedener Anwendungen, sondern die Anwesenheit von Personal, zum Beispiel für die Getränketheke, für die Ausgabe von Saunatüchern oder allein zum Zwecke der Kommunikation.
Für viele Besucher trägt dies auch zum subjektiven Sicherheits- und Wohlfühlbefinden bei. Nicht selten liegen die Wellnessbereiche abseits, und sie sind nur über Umwege zugänglich. Das ist nicht immer zu vermeiden. Aber durch eine intensivere Einbeziehung der Wellnessbereiche in das gesamte Hotelkonzept – inklusive der Gestaltung der Wege und der Betreuung – kann man erreichen, dass die „Entspannungsoasen“ nicht nur angenommen, sondern auch weiterempfohlen werden.
Amortisationsberechnungen sind unverzichtbar
Ein Schwimmbecken und dessen Technik sind, sowohl was die Investition als auch die Betriebskosten angeht, sehr genau zu erfassen. Objektive Investitionskosten- und Amortisationsberechnungen sind hierbei unerlässlich. Auch hier zeigt sich sehr häufig, dass fachfremde Unternehmen ohne genaue Übersicht des Machbaren und der verschiedenen Verfahren schlichtweg falsche Annahmen und Berechnungen getroffen haben. Das kann zu unnötigen Investitionen und Betriebskosten führen.
So gibt es auf dem Markt unterschiedliche Filtrations- und Desinfektionsverfahren für Schwimmbeckenwasser. Was nur wenige wissen, ist, dass jedes Verfahren seine besonderen Vorteile für den jeweiligen Anwendungsfall hat. So können bereits unterschiedliche Zusammensetzungen des Füllwassers andere Alternativen erforderlich machen, um dauerhaft einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gehört auch, dass die Handhabung der verschiedenen Techniken für die Wasseraufbereitung des Schwimmbeckenwassers möglichst einfach und sicher sein soll und damit ohne großen Aufwand erfolgen kann.
Sowohl bei Neubau als auch Sanierung ist – sofern fachlich gut geplant – der Einsatz von energiesparenden Umwälzpumpen zu berücksichtigen. Ohne Zweifel machen die Stromkosten für den Betrieb der Pumpen einen Großteil der gesamten Unterhaltskosten aus. Durch die richtige Auslegung der Badewasseraufbereitungstechnik können mithilfe von Pumpenregelungen, je nach tatsächlicher Belastung des Schwimmbeckens, die Leistungen der Pumpen angepasst werden. Das kann ein beachtliches Einsparpotenzial mit sich bringen.
Sicherheitsaspekte
Die Sicherheit für den Badegast in einem Schwimmbecken, aber auch in der Umgebung ist sehr wichtig. Zum Thema Sicherheit in Schwimmbädern gibt es eine Vielzahl von Regelwerken und Vorschriften. Sie betreffen sowohl die Planung als auch die Ausführung und den Betrieb. Leider werden in jüngster Zeit Betreiber von öffentlichen Schwimmbädern – und dazu gehört auch ein Hotelschwimmbad – stark verunsichert, welche Maßnahmen und Regelwerke nun zutreffend sind.
Hinzu kommt, dass auch Reiseveranstalter Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit in Schwimmbädern machen und von deren Erfüllung abhängig machen, ob sie ein Hotel vermitteln oder nicht. Abgerundet wird die Verunsicherung dadurch, dass verschiedene Anbieter von „Sicherheitsüberprüfungen in Schwimmbädern“ unnötige, unvollständige oder teilweise auch falsche Prüfungen vornehmen.
Deshalb soll das Thema näher betrachtet werden. Zunächst kann man eines feststellen: Die Produkte an sich, die heute beispielsweise von inländischen Herstellern für den Schwimmbadbereich angeboten werden, erfüllen meist schon die relevanten Voraussetzungen. Dazu zählen insbesondere die Schwimmbadausstattungen – wie Massageanlagen, Gegenstromschwimmanlagen, Wasserfälle und andere Wasserattraktionen.
Auch Treppen, Leitern, Haltestangen, Unterwasserscheinwerfer, Rutschen, Startblöcke und Sprungtürme gehören dazu. Allen gemeinsam ist, dass für sie europaweit gültige technische Regelwerke (EN-Normen) erarbeitet wurden, die regelmäßig, aktualisiert werden.
Da EN-Normen durch die einzelnen Mitgliedsstaaten in nationale Regelwerke überführt werden müssen, liegen für Deutschland dann die entsprechenden DIN-EN-Normen vor. Ein markantes Beispiel – im Zusammenhang mit den bereits angesprochenen, zweifelhaften Sicherheitsüberprüfungen von Schwimmbädern – sind die Ansaugungen, die auch als Wasserablauföffnungen bezeichnet werden.
Ansaugungen werden zum Beispiel für Wasserattraktionen verwendet. Sie sorgen dafür, dass die Pumpen die erforderliche Wassermenge dem Schwimm- und Badebecken entnehmen und sie dem Wasserfall, der Massageanlage oder anderen Schwimmbadattraktionen zuführen.
Die Ansaugungen sind im Hinblick auf die Konstruktion, den maximal zulässigen Volumenstrom und die Anordnung im Schwimmbecken umfassend in den gültigen Regelwerken, zum Beispiel der DIN EN 13451-3 (Schwimmbadgeräte – Teil 3: zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Ein- und Ausläufe sowie Wasser-Luftattraktionen), beschrieben.
Hierbei handelt es sich um eine europaweit gültige Norm, die in der ersten Fassung bereits seit 2001 gültig ist. Sowohl in der Herstellung der einzelnen Produkte als auch in der Planung und beim nachfolgenden Einbau sind auf die Anwendung und Umsetzung des technischen Regelwerkes zu achten.
Auch die Überprüfung bestehender Anlagen erfolgt auf der Grundlage dieses Standards. Daher kann hier nochmals betont werden, dass einerseits seit vielen Jahren ein umfassendes Regelwerk zum Thema Sicherheit in Bezug auf Ansaugungen existiert und zudem – sofern eine Prüfung erforderlich wird – diese ebenfalls danach zu erfolgen hat. Es gilt daher der Grundsatz, dass die Strukturen und Inhalte zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus in Schwimmbädern vorhanden sind – jedoch nicht immer das Wissen um die Existenz entsprechender Regelwerke.
Es ist daher in der Planungsphase – für Neubau und Sanierung – darauf zu achten, dass die Auswahl der einzelnen Produkte für den späteren Betrieb richtig erfolgt. Dies gilt gleichermaßen auch für den Bereich außerhalb des Schwimmbeckens. So müssen in der Schwimmhalle bestimmte Anforderungen an die Bereiche des Beckenumganges, der Beleuchtung oder auch der Klimatisierung berücksichtigt werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Beratung und Planung – allein der Übersicht wegen – in die Hände eines erfahrenen und zuverlässigen Fachplaners gehören.
Wird dieser Grundsatz berücksichtigt, können spätere sicherheitstechnische Überprüfungen und das Erstellen von Verfahrensanweisungen auf ein Minimum reduziert werden. Eine sichere und entspannte Nutzung des Schwimmbades für den Badegast ist dann gegeben.