Betonbecken: Auch eine weiße Wanne ist möglich

Die Vielfalt der Beckenkonstruktionen, Formen und Materialien auch für privat genutzte Schwimmbadanlagen ist groß. Und selbst innerhalb eines Werkstoffes gibt es verschiedene Ausführungsmöglichkeiten, wie es beispielsweise Betonbecken eindrucksvoll dokumentieren.

Für die Erstellung eines Schwimmbades gibt es zum Beispiel neben den vielfältigen Formen und Materialien der Fertigbecken natürlich immer noch die Möglichkeit des klassischen Betonbeckens mit Fliesen- oder Natursteinoberflächen. Bei der sogenannten Konstruktionsart „Weiße Wanne“ bietet der Beton selbst die notwendige Dichtigkeit. Eine weiße Wanne ist aus WU (wasserundurchlässigem)-Beton.
Die vielfältigen Qualitätsmerkmale werden in der DIN 1045 und der WU-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB) beschrieben. In Abhängigkeit von definierten Nutzungsklassen sind beispielsweise Mindeststärke, Rissweitenbegrenzung oder Expositionsklassen zu erfüllen. Daneben gibt es auch verschiedene Bauarten, eine Beton- oder Mauerwerkskonstruktion durch eine zusätzlich aufgebrachte Abdichtungsschicht zu einem wasserdichten Becken zu machen. Diese sollten der DIN-Norm 18535 „Abdichtung von Behältern und Becken“, welche im Juli 2017 erschienen ist, entsprechen.

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Ein Becken aus wasserundurchlässigem Beton besticht durch eine charmante Optik.

Diese Norm ersetzt zusammen mit ihren Schwester-Normen 18531, 18532, 18533, 18534 und der neuen 18195 (Begriffsnorm) die ehemalige DIN 18195, welche bisher die Abdichtungen von Bauwerken geregelt hat. Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit von Abdichtungen in allen Bauwerksteilen verlief der Normungsprozess in erstaunlicher Ruhe und ohne Einsprüche. Dies mag auch daraus resultieren, dass es erklärtes Ziel der Reform war, die bestehenden Regelungen vollständig zu überarbeiten sowie neue Stoffe für die Abdichtung aufzunehmen. Und dies sollte unter weitgehender Beibehaltung der bewährten Methoden geschehen. So stellt auch die neue DIN 18535, welche neben Schwimmbädern auch Regensammelbecken oder Sprinklertanks behandelt, die bisherigen technischen Verfahren nicht auf den Kopf.
Sie besteht aus drei Teilen. In Teil 1: „Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze“ wird vor allem festgelegt, welchen Anforderungen die Abdichtungen gerecht werden sollen. Zudem wird tabellarisch dargestellt, welche Abdichtungsbauarten in welches Anforderungsprofil passen. Konkrete Detailausbildungen konnten in diesem Zusammenhang nicht beschrieben werden. Lediglich eine Flanschbreite für Durchdringungen von mindestens 5 cm für Klebe- oder Los-Festflansche wurde festgelegt.
In Teil 2: „Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen“ und Teil 3: „Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“ wurden dann stoffspezifische Mindestqualitäten und Ausführungsarten wie zum Beispiel Mindestüberlappungen beschrieben.
Übrigens wird auch bei Becken mit WU-Konstruktion immer öfter eine zusätz­liche „alternative“ Abdichtung empfohlen. Zum Beispiel kann nach dem ZDB-Merkblatt „Schwimmbadbau“ von 2012 „auch bei WU-Betonbecken eine zusätzliche Abdichtung zur Vorbeugung gegen Ausblühungen und gegebenenfalls Schädigungen des Untergrundes insbesondere bei aggressivem Badewasser erforderlich sein“.

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Dieses Schwimmbad aus Beton erhält eine Verbundbeschichtung, die es zu einem wasserdichten Becken macht.

Weiter sollte man auch die Hinweise aus dem Merkblatt „Schwimm- und Badebecken aus Stahlbeton“ von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen berücksichtigen. Hier werden unter anderem die mindestens zweiwöchige Probebefüllung oder die Regelzeit von sechs Monaten Betonreife vor der Verfliesung genannt. Zu den Normen 18534 und 18535 soll für Anwender demnächst ein Kommentar erscheinen.
Und in den nächsten Jahren werden sicher weitere Stoffe und Techniken zur Abdichtung für die Aufnahme in diese Norm angemeldet werden. So sind beispielsweise die im Schwimmbadbau sehr verbreiteten PVC-Folien bisher noch gar nicht enthalten. Und so wird schließlich auch diese Norm wieder aufgrund technischer Neuentwicklungen reformiert werden müssen. Denn die durchschnittliche Gültigkeitsdauer von Normen im Bauwesen hat sich in letzter Zeit auf rund fünf Jahre verkürzt.

Weitere Informationen unter www.poolarchitekt.de

Dieser Artikel ist in Ausgabe 62 des pool Magazins erschienen.

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